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Düsseldorfer Tabelle und Unterhalt

Familiengericht

Familiengerichte sind insbesondere zuständig für:

-Ehescheidungen /Scheidungssachen
-Ehegattenunterhalt (Unterhalt des Ehegatten/ gesondert für die Zeit der Trennung und die Zeit nach Scheidung)
-Kindesunterhalt (Unterhalt für die Kinder wird für ehelich geborene und nicht eheliche Kinder gleich geschuldet)
-Sorgerechtsstreitigkeiten Verfahren betreffend die elterliche Sorge für Kinder (hierzu gehören die Regelung der elterlichen Sorge als ganzes oder in Teilbereichen wie z.B. das Aufenthaltsbestimmungsrecht, die Gesundheitsfürsorge/ Sorgerecht)
-Umgangsrecht; Verfahren betreffend den Umgang mit Kindern (umgangsberechtigt sind in jedem Fall die Eltern, aber auch Geschwister, Großeltern, Stiefeltern, Ehegatten eines Elternteils und Pflegepersonen unter bestimmten Voraussetzungen/Umgangsrechtt)
-Kindesherausgabe
-Verfahren auf Regelung der Rechtsverhältnisse an der ehelichen Wohnung und des Hausrates
-Kindschaftssachen, d.h. Verfahren auf Feststellung/Anfechtung der Vaterschaft





Familiengericht*

Familiengericht ist nach § 23b des deutschen Gerichtsverfassungsgesetzes (GVG) eine Abteilung des Amtsgerichts, die für die Entscheidung von Familiensachen zuständig ist.

Entgegen der Darstellung in mancher Fernsehsendung entscheidet immer ein Einzelrichter (oder eine Einzelrichterin), ohne dass Laienrichter (Schöffen) beteiligt wären.

Mit Ausnahme von Unterhaltsstreitigkeiten und Verfahren über den Zugewinnausgleich sind alle Verhandlungen nicht öffentlich. Nur für die Verkündung eines Urteils muss die Öffentlichkeit zugelassen werden.

Rechtsmittelgericht ist ein Zivilsenat des Oberlandesgerichts, der als Senat für Familiensachen oder Familiensenat bezeichnet wird.


Sollten Sie weitere Fragen zur Berechnung des Unterhalts und zur Düsseldorfer Tabelle haben, können Sie sich hier direkt von einem Rechtsanwalt beraten lassen.



In den meisten Fällen kann Ihnen der Anwalt Ihre Rechtsposition zum Thema Unterhalt erklären und Ihnen eine konkrete Vorgehensweise aufzeigen:

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  Aufgrund fortlaufender Anpassung der Gesetze und Weiterentwicklung der Rechtsprechung: Keine Gewähr für Vollständigkeit und Richtigkeit!  

  *Dieser Text basiert auf dem Artikel "Familiengericht" aus der freien Enzyklopaedie Wikipedia und steht unter der GNU Lizenz für freie Dokumentation. Die Liste der "Familiengericht" Autoren ist in der Wikipedia unter dieser Seite verfügbar, der "Familiengericht" Artikel kann hier bearbeitet werden.  
 
:: Information:
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